DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Was gilt für die Teilnahmebescheinigung?

Stand: 19.10.2026

Nach jedem Kurs gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Wer sie besitzt, was sie aussagt und wie lange die ausstellende Stelle sie nachweisen kann, ist im DGUV Grundsatz 304-001 geregelt — und an ein paar Stellen anders, als viele annehmen.

Wem die Bescheinigung gehört

Wortlaut · DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.5

„Der Besitzer der Teilnahmebescheinigung ist immer diejenige Person, auf dessen Namen die Bescheinigung ausgestellt ist.“

Das bedeutet in der Praxis: Die Bescheinigung gehört der teilnehmenden Person — auch dann, wenn der Betrieb den Kurs bezahlt und die Person dorthin entsandt hat. Der Betrieb darf eine Kopie für seine Unterlagen behalten, das Original steht der Person zu. Diesen zweiten Teil leiten wir aus dem Grundsatz ab; die Vorschrift selbst benennt nur den Besitz.

Was die Bescheinigung beweist — und was nicht

Wortlaut · DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.5

Die Bescheinigung darf nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmer nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Zugespitzt heißt das: Eine Teilnahmebescheinigung ist kein reiner Anwesenheitsnachweis. Anwesenheit allein genügt nicht — die Lehrkraft muss zu der Überzeugung kommen, dass die Inhalte auch sitzen. Wer nur körperlich im Raum war, hat keinen Anspruch auf die Bescheinigung. „Kein Anwesenheitsnachweis“ ist unsere Zuspitzung; der Wortlaut steht im Kasten darüber.

Wie lange sie nachweisbar bleibt

Wortlaut · DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.6

Die Aufzeichnungen über die ausgestellten Bescheinigungen sind von der ausstellenden Stelle fünf Jahre aufzubewahren.

Praktischer Nutzen: Eine verlorene Bescheinigung ist meist kein Beinbruch. Innerhalb von fünf Jahren kann die ausstellende Stelle den Nachweis in der Regel erneut ausstellen. Für Kurse bei uns geht das über unseren Zertifikat-Duplikat-Service.

Woran ihr eine anerkannte Bescheinigung erkennt

Hier liegt der Unterschied zwischen einer Bescheinigung, die zählt, und einer, die im Zweifel wertlos ist — und ihr könnt ihn selbst prüfen.

Der Prüfstein: die Kennziffer

Eine für die betriebliche Erste Hilfe gültige Bescheinigung trägt die Kennziffer der ermächtigten Stelle. Fehlt sie, ist die Ausbildung im Zweifel nicht als betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt — unabhängig davon, wie professionell das Papier aussieht.

Bei uns steht sie drauf: Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ermächtigt, Kennziffer 8.2018. Damit ist unsere Anerkennung nicht nur behauptet, sondern überprüfbar. Wer die Bescheinigung eines Billiganbieters ohne Kennziffer in der Hand hält, sieht den Unterschied sofort.

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