DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wann muss die Erste-Hilfe-Ausbildung aufgefrischt werden?

Damit betriebliche Ersthelfer ihren Status behalten, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1).

Die Frist

Grundausbildung oder Fortbildung — was ist der Unterschied?

Beide umfassen 9 Unterrichtseinheiten — der Unterschied liegt im Anlass. Die <strong>Grundausbildung</strong> ist der Einstieg und macht jemanden erstmals zum betrieblichen Ersthelfer. Die <strong>Fortbildung</strong> hält diesen Status alle zwei Jahre aufrecht und frischt Handgriffe und Neuerungen auf. Wer die Zwei-Jahres-Frist verstreichen lässt, braucht wieder eine Grundausbildung statt der Fortbildung — inhaltlich derselbe Umfang, nur der Name ändert sich.

Wenn die zwei Jahre überschritten sind

Dann gilt die Qualifikation nicht mehr als aufrechterhalten. Die betreffende Person muss die <strong>Erste-Hilfe-Ausbildung erneut</strong> besuchen — eine Fortbildung genügt dann nicht mehr.

Den Überblick behalten

<strong>Erfahrungswert</strong> aus unserer Arbeit mit Betrieben: Das Problem ist selten die Frist selbst, sondern dass niemand sie im Blick hat.

Warum das inhouse leichter ist

<strong>Erfahrungswert:</strong> Einzelne Personen zu offenen Terminen zu schicken bedeutet, jedes Mal aufs Neue zu suchen, zu buchen und freizustellen. Ein Sammeltermin im eigenen Haus erledigt alle auf einmal — und der nächste Zwei-Jahres-Takt beginnt für alle gemeinsam.

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