Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Kurs für Mitarbeiter?
Die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer wird in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) getragen — für den Betrieb entstehen dann keine Lehrgangsgebühren.
So läuft die Abrechnung
- Betrieb ist über die zuständige BG oder Unfallkasse versichert
- Ausbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle
- Die ermächtigte Stelle rechnet die Gebühr direkt mit dem Träger ab
- Der Betrieb meldet lediglich die Teilnehmenden
Wofür das gilt
Wofür es nicht gilt
Das wird häufig verwechselt und führt sonst zu unangenehmen Überraschungen bei der Rechnung.
Unsere Ermächtigung
Personal Paramedic ist für die <strong>Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung</strong> ermächtigt (Kennziffer 8.2018). Für Lehrgänge außerhalb dieses Bereichs arbeiten wir mit einer entsprechend ermächtigten Stelle zusammen und weisen das beim jeweiligen Kurs aus.
Euren Träger finden
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für euch zuständig ist — und wie ihr sie erreicht — zeigt unsere <a href="#/berufsgenossenschaften">Übersicht aller Berufsgenossenschaften & Unfallkassen</a> mit offiziellem Link je Träger.