Erste-Hilfe-Auffrischung: alle 2 Jahre
Stand: 31.10.2026
Betriebliche Ersthelfer halten ihren Status mit einer Fortbildung alle zwei Jahre aufrecht. Hier seht ihr die Regel, die Quelle und den schnellsten Weg zum Termin.
Was die DGUV vorgibt.
- In der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung, gerechnet ab der letzten Aus- oder Fortbildung (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1)
- 9 Unterrichtseinheiten, derselbe Umfang wie die Grundausbildung
- Die Frist läuft je Person, nicht je Betrieb
Quelle: DGUV, Betrieblicher Ersthelfer. Ausführlich: Wann muss die Erste-Hilfe-Ausbildung aufgefrischt werden? und Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Drei Wege zur Fortbildung.
Offener Kurs
Einzelne Plätze in Kursen mit festem Termin. Kurs buchen
Inhouse im Betrieb
Trainer und Equipment kommen zu euch. Inhouse anfragen
Fristen im Blick
Wann läuft welche Frist ab? Fristen-Rechner
Wie viele Ersthelfer euer Betrieb braucht, berechnet der Ersthelfer-Rechner. Wer die Kosten trägt, steht bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Häufige Fragen zur Auffrischung
Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer die Ausbildung auffrischen?
In der Regel alle zwei Jahre mit einer Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die Frist läuft je Person ab der letzten Teilnahme.
Wo finde ich einen Termin für die Fortbildung?
Offene Termine zum Buchen findet ihr unter Kurs buchen. Für ganze Teams kommen wir als Inhouse-Kurs in euren Betrieb.
Was passiert, wenn die zwei Jahre überschritten sind?
Die Fortbildung ist dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Im Wissensbeitrag zur Auffrischung erklären wir das ausführlich.
Auffrischung für euer Team planen?
Schick uns deine Anfrage — wir melden uns mit einem individuellen Angebot.
