Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs gültig?“ hat keine einzige Antwort — sie hängt davon ab, <strong>wofür</strong> du ihn brauchst. Für den Führerschein gilt er dauerhaft, für die Rolle als betrieblicher Ersthelfer zwei Jahre.
Für den Führerschein: keine Verfallsfrist
Der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis (9 Unterrichtseinheiten, § 19 FeV) hat <strong>kein Ablaufdatum</strong>. Einmal absolviert, zählt er für die Führerscheinstelle dauerhaft — auch Jahre später und für weitere Führerscheinklassen. Für den Führerschein muss ihn also niemand wiederholen.
Als betrieblicher Ersthelfer: zwei Jahre
Im Betrieb ist es anders: Wer als benannter Ersthelfer eingesetzt wird, hält seinen Status durch eine <strong>Fortbildung alle zwei Jahre</strong> aufrecht (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1, 9 Unterrichtseinheiten). Die Frist läuft je Person ab der letzten Teilnahme. Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung <strong>DGUV-ermächtigt (Kennziffer 8.2018)</strong>.
Steht ein Ablaufdatum auf der Bescheinigung?
Nein. Die Teilnahmebescheinigung hält fest, <strong>wann</strong> jemand teilgenommen hat — sie „verfällt“ nicht wie ein Ausweis. „Gültigkeit“ meint hier die <strong>Rolle</strong>: Ob jemand aktuell als betrieblicher Ersthelfer gilt, ergibt sich aus dem Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, nicht aus einem aufgedruckten Ablaufdatum.