DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs gültig?“ hat keine einzige Antwort — sie hängt davon ab, <strong>wofür</strong> du ihn brauchst. Für den Führerschein gilt er dauerhaft, für die Rolle als betrieblicher Ersthelfer zwei Jahre.

Für den Führerschein: keine Verfallsfrist

Der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis (9 Unterrichtseinheiten, § 19 FeV) hat <strong>kein Ablaufdatum</strong>. Einmal absolviert, zählt er für die Führerscheinstelle dauerhaft — auch Jahre später und für weitere Führerscheinklassen. Für den Führerschein muss ihn also niemand wiederholen.

Als betrieblicher Ersthelfer: zwei Jahre

Im Betrieb ist es anders: Wer als benannter Ersthelfer eingesetzt wird, hält seinen Status durch eine <strong>Fortbildung alle zwei Jahre</strong> aufrecht (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1, 9 Unterrichtseinheiten). Die Frist läuft je Person ab der letzten Teilnahme. Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung <strong>DGUV-ermächtigt (Kennziffer 8.2018)</strong>.

Steht ein Ablaufdatum auf der Bescheinigung?

Nein. Die Teilnahmebescheinigung hält fest, <strong>wann</strong> jemand teilgenommen hat — sie „verfällt“ nicht wie ein Ausweis. „Gültigkeit“ meint hier die <strong>Rolle</strong>: Ob jemand aktuell als betrieblicher Ersthelfer gilt, ergibt sich aus dem Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, nicht aus einem aufgedruckten Ablaufdatum.

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