DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Stand: 19.10.2026

„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs gültig?“ hat keine einzige Antwort — sie hängt davon ab, wofür du ihn brauchst. Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist, für die Rolle als betrieblicher Ersthelfer zwei Jahre.

Für den Führerschein: keine Gültigkeitsfrist in § 19 FeV

Der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis hat 9 Unterrichtseinheiten. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.

Als betrieblicher Ersthelfer: zwei Jahre

Im Betrieb ist es anders: Wer als benannter Ersthelfer eingesetzt wird, hält seinen Status durch eine Fortbildung alle zwei Jahre aufrecht (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1, 9 Unterrichtseinheiten). Die Frist läuft je Person ab der letzten Teilnahme. Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung DGUV-ermächtigt (Kennziffer 8.2018).

Steht ein Ablaufdatum auf der Bescheinigung?

Nein. Die Teilnahmebescheinigung hält fest, wann jemand teilgenommen hat — sie „verfällt“ nicht wie ein Ausweis. „Gültigkeit“ meint hier die Rolle: Ob jemand aktuell als betrieblicher Ersthelfer gilt, ergibt sich aus dem Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, nicht aus einem aufgedruckten Ablaufdatum.

Im Zweifel entscheidet der Zweck

Frag dich: Brauche ich den Nachweis für den Führerschein (dann nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist) oder für eine Ersthelfer-Rolle im Betrieb (dann zwei Jahre)? Danach richtet sich, ob und wann eine Auffrischung nötig ist.

Häufige Fragen

Läuft der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ab?

Nein. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.

Wie lange gilt der Kurs für betriebliche Ersthelfer?

In der Regel zwei Jahre. Danach ist eine Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten fällig (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1); wird die Frist überschritten, ist sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Muss ich denselben Kurs für Führerschein und Betrieb doppelt machen?

Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist. Für eine benannte Ersthelfer-Rolle im Betrieb zählt dagegen die Zwei-Jahres-Frist — hier kann trotz vorhandenem Führerschein-Nachweis eine Auffrischung nötig sein.

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