Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Stand: 19.10.2026
„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs gültig?“ hat keine einzige Antwort — sie hängt davon ab, wofür du ihn brauchst. Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist, für die Rolle als betrieblicher Ersthelfer zwei Jahre.
Für den Führerschein: keine Gültigkeitsfrist in § 19 FeV
Der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis hat 9 Unterrichtseinheiten. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.
- Gilt einheitlich für alle Klassen (seit 2015)
- Wird nicht von der Berufsgenossenschaft getragen — es ist ein privater Kurs
Als betrieblicher Ersthelfer: zwei Jahre
Im Betrieb ist es anders: Wer als benannter Ersthelfer eingesetzt wird, hält seinen Status durch eine Fortbildung alle zwei Jahre aufrecht (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1, 9 Unterrichtseinheiten). Die Frist läuft je Person ab der letzten Teilnahme. Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung DGUV-ermächtigt (Kennziffer 8.2018).
- Innerhalb der zwei Jahre genügt eine Fortbildung
- Nach Ablauf ist eine erneute Grundausbildung nötig — Details im Beitrag zur Auffrischung
Steht ein Ablaufdatum auf der Bescheinigung?
Nein. Die Teilnahmebescheinigung hält fest, wann jemand teilgenommen hat — sie „verfällt“ nicht wie ein Ausweis. „Gültigkeit“ meint hier die Rolle: Ob jemand aktuell als betrieblicher Ersthelfer gilt, ergibt sich aus dem Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, nicht aus einem aufgedruckten Ablaufdatum.
Frag dich: Brauche ich den Nachweis für den Führerschein (dann nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist) oder für eine Ersthelfer-Rolle im Betrieb (dann zwei Jahre)? Danach richtet sich, ob und wann eine Auffrischung nötig ist.
Häufige Fragen
Läuft der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ab?
Nein. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.
Wie lange gilt der Kurs für betriebliche Ersthelfer?
In der Regel zwei Jahre. Danach ist eine Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten fällig (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1); wird die Frist überschritten, ist sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
Muss ich denselben Kurs für Führerschein und Betrieb doppelt machen?
Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Gültigkeitsfrist. Für eine benannte Ersthelfer-Rolle im Betrieb zählt dagegen die Zwei-Jahres-Frist — hier kann trotz vorhandenem Führerschein-Nachweis eine Auffrischung nötig sein.
