Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs?
Für die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger — Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse — die Lehrgangsgebühren. Für Aus- und Fortbildung. Voraussetzung: Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle. Personal Paramedic ist ermächtigt — Kennziffer 8.2018.
In vier Schritten — meist ohne Rechnung für den Betrieb.
Betrieb ist versichert
Jeder Betrieb ist gesetzlich bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unfallversichert — automatisch, ohne eigenes Zutun.
Kurs bei ermächtigter Stelle
Die Ausbildung findet bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle statt. Personal Paramedic ist ermächtigt (Kennziffer 8.2018).
Direkte Abrechnung
In der Regel rechnen wir die Lehrgangsgebühr über Abrechnungsformular und Teilnahmeliste direkt mit Ihrem Träger ab — Sie melden nur die Teilnehmenden.
Fortbildung inklusive
Die Fortbildung alle zwei Jahre ist genauso erfasst wie die Erstausbildung (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1).
Die meisten Träger rechnen direkt ab. Einzelne — etwa die BGN — verlangen vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Über die Übernahme entscheidet immer der zuständige Träger. Nicht erfasst sind Führerschein- und Privatkurse (z. B. Erste Hilfe am Kind für Eltern) — diese sind keine betriebliche Ausbildung.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Welcher Träger für Sie zuständig ist, richtet sich nach Branche bzw. Bundesland. Über den offiziellen Link kommen Sie direkt zu Kontakt und Ersthelfer-Informationen Ihres Trägers.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften9
Für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft — die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche.
Landwirtschaft, Forsten & Gartenbau1
Bundesweiter Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Öffentliche Hand — Unfallkassen der Länder & Gemeinde-Unfallversicherungsverbände19
Für Kommunen, Land, Schulen, Kitas & den öffentlichen Dienst — zuständig ist die Kasse Ihres Bundeslandes.
Bund, Bahn & Feuerwehren5
Für die Bundesverwaltung, den Bahnbereich und die freiwilligen Feuerwehren.
Stand: 1. September 2026 (Links geprüft, Zuordnung nicht neu gegen die DGUV-Quelle abgeglichen) · Quelle: DGUV-Trägerverzeichnis (dguv.de). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die Auskunft Ihres Trägers. Nicht abschließend verifizierte Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) führen wir bewusst nicht auf; nutzen Sie den offiziellen Website-Link.
Nicht sicher, wer bei Ihnen zahlt?
Fragen Sie uns — wir kennen die Wege der Träger und übernehmen für Sie die direkte Abrechnung, wo sie möglich ist.