DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs?

Kostenübernahme · § 26 DGUV Vorschrift 1

Für die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger — Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse — die Lehrgangsgebühren. Für Aus- und Fortbildung. Voraussetzung: Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle. Personal Paramedic ist ermächtigt — Kennziffer 8.2018.

So läuft die Kostenübernahme

In vier Schritten — meist ohne Rechnung für den Betrieb.

1

Betrieb ist versichert

Jeder Betrieb ist gesetzlich bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unfallversichert — automatisch, ohne eigenes Zutun.

2

Kurs bei ermächtigter Stelle

Die Ausbildung findet bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle statt. Personal Paramedic ist ermächtigt (Kennziffer 8.2018).

3

Direkte Abrechnung

In der Regel rechnen wir die Lehrgangsgebühr über Abrechnungsformular und Teilnahmeliste direkt mit Ihrem Träger ab — Sie melden nur die Teilnehmenden.

4

Fortbildung inklusive

Die Fortbildung alle zwei Jahre ist genauso erfasst wie die Erstausbildung (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1).

Zwei Wege zur Übernahme

Die meisten Träger rechnen direkt ab. Einzelne — etwa die BGN — verlangen vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Über die Übernahme entscheidet immer der zuständige Träger. Nicht erfasst sind Führerschein- und Privatkurse (z. B. Erste Hilfe am Kind für Eltern) — diese sind keine betriebliche Ausbildung.

Träger finden

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Welcher Träger für Sie zuständig ist, richtet sich nach Branche bzw. Bundesland. Über den offiziellen Link kommen Sie direkt zu Kontakt und Ersthelfer-Informationen Ihres Trägers.

Gewerbliche Berufsgenossenschaften9

Für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft — die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche.

BG BAUBG der BauwirtschaftBauwirtschaft & Baugewerbe
BGHMBG Holz und MetallHolz- & Metallverarbeitung, -handwerk
BGHWBG Handel und WarenlogistikHandel & Warenlogistik
BGNBG Nahrungsmittel und GastgewerbeNahrungsmittel & GastgewerbeVerlangt für die Kostenübernahme in der Regel eine vorherige Kostenübernahmeerklärung.
BG RCIBG Rohstoffe und chemische IndustrieRohstoffe (Bergbau, Steine/Erden) & Chemie
BG ETEMBG Energie Textil Elektro MedienerzeugnisseEnergie, Textil, Elektro, Medien
BG VerkehrBG Verkehrswirtschaft Post-Logistik TelekommunikationVerkehr, Post, Logistik, Telekommunikation
BGWBG für Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeGesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege
VBGVerwaltungs-BerufsgenossenschaftVerwaltung, Dienstleistung & viele branchenübergreifende Bereiche
Landwirtschaft, Forsten & Gartenbau1

Bundesweiter Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

SVLFGSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauLandwirtschaft, Forsten, Gartenbau (bundesweit)Der Veranstalter rechnet direkt mit der SVLFG ab.
Öffentliche Hand — Unfallkassen der Länder & Gemeinde-Unfallversicherungsverbände19

Für Kommunen, Land, Schulen, Kitas & den öffentlichen Dienst — zuständig ist die Kasse Ihres Bundeslandes.

UKBWUnfallkasse Baden-WürttembergÖffentlicher Bereich in Baden-Württemberg
KUVBKommunale Unfallversicherung BayernKommunaler öffentlicher Bereich in Bayern
Bayer. LUKBayerische LandesunfallkasseStaatlicher Landesbereich in Bayern (Verwaltung gemeinsam mit der KUVB)
UK BerlinUnfallkasse BerlinÖffentlicher Bereich im Land Berlin
UKBBUnfallkasse BrandenburgÖffentlicher Bereich im Land Brandenburg
UK BremenUnfallkasse Freie Hansestadt BremenÖffentlicher Bereich im Land Bremen
UK NordUnfallkasse NordÖffentlicher Bereich in Hamburg & Schleswig-Holstein
UKHUnfallkasse HessenÖffentlicher Bereich im Land Hessen
UK MVUnfallkasse Mecklenburg-VorpommernÖffentlicher Bereich in Mecklenburg-Vorpommern
LUKNLandesunfallkasse NiedersachsenStaatlicher Landesbereich in Niedersachsen
UK NRWUnfallkasse Nordrhein-WestfalenÖffentlicher Bereich in Nordrhein-Westfalen
UK RLPUnfallkasse Rheinland-PfalzÖffentlicher Bereich in Rheinland-Pfalz
UKSUnfallkasse SaarlandÖffentlicher Bereich im Saarland
UK SachsenUnfallkasse SachsenÖffentlicher Bereich im Freistaat Sachsen
UK STUnfallkasse Sachsen-AnhaltÖffentlicher Bereich in Sachsen-Anhalt
UKTUnfallkasse ThüringenÖffentlicher Bereich im Freistaat Thüringen
BS-GUVBraunschweigischer Gemeinde-UnfallversicherungsverbandKommunaler Bereich Region Braunschweig
GUVHGemeinde-Unfallversicherungsverband HannoverKommunaler Bereich Region Hannover
GUV OldenburgGemeinde-Unfallversicherungsverband OldenburgKommunaler Bereich Region Oldenburg
Bund, Bahn & Feuerwehren5

Für die Bundesverwaltung, den Bahnbereich und die freiwilligen Feuerwehren.

UVBUnfallversicherung Bund und BahnBundesverwaltung, bundesunmittelbare Betriebe & Bahnbereich (bundesweit)
FUK BrandenburgFeuerwehr-Unfallkasse BrandenburgFeuerwehren im Land Brandenburg
HFUK NordHanseatische Feuerwehr-Unfallkasse NordFeuerwehren in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern & Schleswig-Holstein
FUK MitteFeuerwehr-Unfallkasse MitteFeuerwehren u. a. in Thüringen & Sachsen-Anhalt
FUK NiedersachsenFeuerwehr-Unfallkasse NiedersachsenFeuerwehren im Land Niedersachsen (Verwaltung über die Landesunfallkasse Niedersachsen)

Stand: 1. September 2026 (Links geprüft, Zuordnung nicht neu gegen die DGUV-Quelle abgeglichen) · Quelle: DGUV-Trägerverzeichnis (dguv.de). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die Auskunft Ihres Trägers. Nicht abschließend verifizierte Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) führen wir bewusst nicht auf; nutzen Sie den offiziellen Website-Link.

Bereit?

Nicht sicher, wer bei Ihnen zahlt?

Fragen Sie uns — wir kennen die Wege der Träger und übernehmen für Sie die direkte Abrechnung, wo sie möglich ist.

Inhouse anfragen Kurs buchen