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UNSERE FAQS

Nachfolgend findest Du einige der am häufigsten gestellten Fragen. Wenn Du dennoch keine Antwort auf Deine Frage findest, dann kontaktiere  uns bitte für weitere Informationen hier.

WO FINDE ICH DAS ANMELDEFORMULAR DER BERUFSGENOSSENSCHAFT?

Das Anmeldeformular kannst Du hier direkt ausfüllen. Denk bitte daran, dass Original am Kurstag mitzubringen. Mitgliedunternehmen der BGW beantragen bitte hier das Formular und Mitgliedunternehmen der BGN hier.

WO KANN ICH DIE GUTSCHEINE DER UNFALLKASSE BEANTRAGEN?

Gutscheine von der Unfallkasse müssen bei dieser beantragt werden. Grundschulen können dieses hier machen, weiterführende Schulen hier und Hochschulen hier . Tagesmütter finden entsprechenden Antrag hier und für Kindertageseinrichtungen ist hier der Antrag hinterlegt.

ICH HABE MEIN ZERTIFIKAT VERLOREN, WO BEKOMME ICH EIN DUPLIKAT HER?

Eine Ersatzbescheinigung kannst Du ganz einfach online hier beantragen. Das erstellen einer zweiten Abschrift berechnen wir mit 25 Euro.

WIE VIELE ERSTHELFER BRAUCHT MEIN BETRIEB?

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

WIE LANGE IST DER KURS GÜLTIG?

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich. Kurse kannst Du direkt hier buchen.

WELCHE ERSTE-HILFE MASSNAHMEN MUSS ICH DOKUMENTIEREN?

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" oder auch der Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen verwendet werden. Es ist auch möglich die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen elektronisch vorzunehmen. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1)

Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten.

Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.

WAS FÜR VORTEILE HAT EIN ERSTE-HILFE KURS?

Einen Erste Hilfe Kurs zu absolvieren hat viele Vorteile. Du lernst lebensrettende Maßnahmen, förderst Sicherheitsbewusstsein, erhöhst deine Handlungskompetenz in Notsituationen und trägst zur allgemeinen Gesundheitssicherheit bei.

FAQ´s: FAQ
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