DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden?

Kurz: regelmäßig — einen gesetzlich festen Turnus gibt es nicht, aber das Material muss jederzeit einsatzbereit sein. Was das praktisch heißt und worauf ihr bei der Kontrolle achtet, steht hier.

Die Pflicht: einsatzbereit halten

Der Arbeitgeber muss geeignetes Erste-Hilfe-Material nicht nur bereitstellen, sondern es <strong>in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit einsatzbereit halten</strong> (DGUV Vorschrift 1). Ein Verbandkasten, in dem Wichtiges fehlt oder abgelaufen ist, erfüllt diese Pflicht nicht — auch wenn er formal vorhanden ist.

Wie oft — und warum wir keine feste Zahl nennen

Die Vorschrift schreibt <strong>keinen</strong> festen Prüfabstand vor. Wer „alle sechs Monate“ als gesetzliche Pflicht angibt, erfindet eine Zahl. Was gilt:

Worauf ihr bei der Kontrolle achtet

Wer zuständig ist

<strong>Erfahrungswert:</strong> Verantwortlich ist der Arbeitgeber — in der Praxis funktioniert es am besten, wenn eine <strong>benannte Person</strong> die Kontrolle übernimmt und mit Datum dokumentiert. Ohne festen Zuständigen bleibt die Prüfung liegen, bis im Ernstfall etwas fehlt.

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