Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden?
Kurz: regelmäßig — einen gesetzlich festen Turnus gibt es nicht, aber das Material muss jederzeit einsatzbereit sein. Was das praktisch heißt und worauf ihr bei der Kontrolle achtet, steht hier.
Die Pflicht: einsatzbereit halten
Der Arbeitgeber muss geeignetes Erste-Hilfe-Material nicht nur bereitstellen, sondern es <strong>in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit einsatzbereit halten</strong> (DGUV Vorschrift 1). Ein Verbandkasten, in dem Wichtiges fehlt oder abgelaufen ist, erfüllt diese Pflicht nicht — auch wenn er formal vorhanden ist.
Wie oft — und warum wir keine feste Zahl nennen
Die Vorschrift schreibt <strong>keinen</strong> festen Prüfabstand vor. Wer „alle sechs Monate“ als gesetzliche Pflicht angibt, erfindet eine Zahl. Was gilt:
Worauf ihr bei der Kontrolle achtet
Wer zuständig ist
<strong>Erfahrungswert:</strong> Verantwortlich ist der Arbeitgeber — in der Praxis funktioniert es am besten, wenn eine <strong>benannte Person</strong> die Kontrolle übernimmt und mit Datum dokumentiert. Ohne festen Zuständigen bleibt die Prüfung liegen, bis im Ernstfall etwas fehlt.