DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden?

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1) — im Verbandbuch oder Meldeblock. Das schützt Beschäftigte, falls später gesundheitliche Folgen als Arbeitsunfall anerkannt werden sollen.

Was dokumentiert wird

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