DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig über das Verhalten im Notfall und die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation unterweisen — mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).

Inhalte der Unterweisung

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