Personal Paramedic e.K. ist ein bundesweiter Anbieter für Erste-Hilfe-Ausbildung, Sanitätsdienste und Brandschutz — DGUV-anerkannt (Kennziffer 8.2018) und nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (Kiwa, Zert.-Nr. K-0228562/1, gültig bis 22.03.2029). Wir schulen für den Führerschein, für Betriebe und für Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Pflege und Arztpraxen — inhouse in ganz Deutschland.

Unsere Leistungen

Kontakt

Telefon: +49 5527 7488495 · E-Mail: info@personal-paramedic.de

Hauptsitz: Königsallee 19, 40212 Düsseldorf · Zweigniederlassung: Worbiser Straße 2, 37115 Duderstadt

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DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Kita oder Schule — wer ist unser Unfallversicherungsträger?

„Welche Berufsgenossenschaft ist für unsere Kita zuständig?“ — die Frage führt oft in die Irre. Für <strong>kommunale und staatliche</strong> Kitas und Schulen ist in der Regel gar keine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig, sondern eine <strong>Unfallkasse</strong>.

Trägerart entscheidet — nicht das Bundesland

Ob eine gewerbliche Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse zuständig ist, richtet sich nach der <strong>Art des Trägers</strong> (SGB VII), nicht nach dem Bundesland. Öffentliche Hand = Unfallkasse. Sind Sie dagegen ein <strong>gewerblicher Betrieb</strong> (keine öffentliche Einrichtung), ist eine Berufsgenossenschaft zuständig — welche für Ihre Branche, zeigt der <a href='https://www.multiplikatorenstelle.de/wissen/zustaendige-berufsgenossenschaft-finden/' target='_blank' rel='noopener'>Branchen-Leitfaden unseres Partnerbetriebs ↗</a>.

Und bei freier oder kirchlicher Trägerschaft?

Kitas und Einrichtungen in <strong>freier, kirchlicher oder Wohlfahrts-Trägerschaft</strong> können einem anderen Träger zugeordnet sein — häufig der <strong>BGW</strong> (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Verbindlich klärt das Ihr Träger oder die in Frage kommende Stelle selbst.

Was das für die Kurskosten heißt

Für die erforderliche Zahl <strong>benannter Ersthelfer</strong> übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger <strong>in der Regel</strong> die Lehrgangsgebühren — für Aus- und Fortbildung (§ 26 DGUV Vorschrift 1, § 23 SGB VII). Über die Übernahme im Einzelfall entscheidet der Träger.

So finden Sie Ihren Träger

In unserer Übersicht sind alle Unfallkassen der Länder und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände mit offiziellem Kontaktlink aufgeführt: <a href="#/berufsgenossenschaften">Berufsgenossenschaft &amp; Unfallkasse finden</a>. Im Zweifel sagt Ihnen die Unfallkasse Ihres Landes verbindlich, ob sie zuständig ist.

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