Kita oder Schule — wer ist unser Unfallversicherungsträger?
„Welche Berufsgenossenschaft ist für unsere Kita zuständig?“ — die Frage führt oft in die Irre. Für <strong>kommunale und staatliche</strong> Kitas und Schulen ist in der Regel gar keine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig, sondern eine <strong>Unfallkasse</strong>.
Trägerart entscheidet — nicht das Bundesland
Ob eine gewerbliche Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse zuständig ist, richtet sich nach der <strong>Art des Trägers</strong> (SGB VII), nicht nach dem Bundesland. Öffentliche Hand = Unfallkasse. Sind Sie dagegen ein <strong>gewerblicher Betrieb</strong> (keine öffentliche Einrichtung), ist eine Berufsgenossenschaft zuständig — welche für Ihre Branche, zeigt der <a href='https://www.multiplikatorenstelle.de/wissen/zustaendige-berufsgenossenschaft-finden/' target='_blank' rel='noopener'>Branchen-Leitfaden unseres Partnerbetriebs ↗</a>.
Und bei freier oder kirchlicher Trägerschaft?
Kitas und Einrichtungen in <strong>freier, kirchlicher oder Wohlfahrts-Trägerschaft</strong> können einem anderen Träger zugeordnet sein — häufig der <strong>BGW</strong> (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Verbindlich klärt das Ihr Träger oder die in Frage kommende Stelle selbst.
Was das für die Kurskosten heißt
Für die erforderliche Zahl <strong>benannter Ersthelfer</strong> übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger <strong>in der Regel</strong> die Lehrgangsgebühren — für Aus- und Fortbildung (§ 26 DGUV Vorschrift 1, § 23 SGB VII). Über die Übernahme im Einzelfall entscheidet der Träger.
So finden Sie Ihren Träger
In unserer Übersicht sind alle Unfallkassen der Länder und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände mit offiziellem Kontaktlink aufgeführt: <a href="#/berufsgenossenschaften">Berufsgenossenschaft & Unfallkasse finden</a>. Im Zweifel sagt Ihnen die Unfallkasse Ihres Landes verbindlich, ob sie zuständig ist.