DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Notfalltraining für Praxen und Pflegeeinrichtungen

Stand: 19.10.2026

In Praxen und Pflegeeinrichtungen arbeiten Menschen mit medizinischer Ausbildung. Trotzdem ist der Notfall dort ein Ausnahmezustand: Er kommt selten, das Team ist es nicht eingespielt, und das vorhandene Gerät wird im Alltag nie benutzt.

Die Rechtslage — ehrlich

Anders als bei der betrieblichen Ersthilfe gibt es keine einzelne Vorschrift, die Umfang und Häufigkeit eines Notfalltrainings im Gesundheitswesen festlegt. Die Anforderungen ergeben sich je nach Einrichtungsart aus unterschiedlichen Quellen — und wir nennen sie hier nur als Richtung, nicht als Vorgabe.

Warum wir das so schreiben

Wir könnten hier eine konkrete Zahl behaupten — jährlich, halbjährlich, so viele Stunden. Das täten wir nur, wenn wir sie belegen könnten. Bei Landesrecht mit sechzehn unterschiedlichen Regelungen wäre jede bundesweite Aussage falsch für die meisten Leser. Fragt bei eurer Aufsichtsbehörde oder eurem Träger nach — das ist die einzige Antwort, die für euch stimmt.

Was im Ernstfall tatsächlich fehlt

Erfahrungswerte aus unseren Trainings. Fachwissen ist selten das Problem.

Was wir im Training üben

Warum das bei euch stattfinden muss

Erfahrungswert, aber ein deutlicher: Ein Training in fremden Räumen mit fremdem Gerät bringt einen Bruchteil. Der Sinn ist gerade, dass ihr euren Koffer öffnet, euren AED bedient und euren Weg zur Eingangstür geht. Deshalb kommen wir zu euch.

Unsicher, was für euch gilt?

Sagt uns, welche Einrichtungsart ihr seid und was euer Träger oder eure Aufsicht verlangt — dann stimmen wir Umfang und Inhalte darauf ab.

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