DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Knochenbrüche & Gelenke

Brüche und Gelenkverletzungen werden in der Ersten Hilfe nicht bewegt oder gerichtet. Ziel ist Ruhigstellung, Schmerzlinderung und der Schutz vor Folgeschäden.

Grundregeln

  1. Betroffenen Körperteil möglichst nicht bewegen
  2. In der vorgefundenen Stellung ruhigstellen und abpolstern
  3. Offene Brüche keimfrei bedecken
  4. Kühlen kann Schmerz und Schwellung lindern
  5. Notruf 112 bzw. ärztliche Vorstellung
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