DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?

Betriebe müssen geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitstellen, gut erreichbar aufbewahren und regelmäßig prüfen. Umfang und Menge richten sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl (DGUV Information 204-022, ASR A4.3).

Grundausstattung

Mindestmengen (Anzahl Verbandkästen)

Statt eines großen Verbandkastens (DIN 13169) sind auch <strong>zwei kleine</strong> (DIN 13157) zulässig — die ASR A4.3 stellt beides gleich. Wer bereits zwei kleine Kästen hat, muss also nicht auf einen großen umrüsten.

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