DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Stand: 19.10.2026

Für jede Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung nötig. Wie umfangreich sie ist, für welche Klassen sie gilt und ob du sie wiederholen musst, ist bundeseinheitlich geregelt — und an einer Stelle anders, als viele erwarten.

Für wen der Kurs Pflicht ist

Wer eine Fahrerlaubnis beantragt, muss die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung nachweisen. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19 FeV).

9 Unterrichtseinheiten — für alle Klassen gleich

Der Umfang beträgt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, an einem Tag. Wichtig für alle, die sich an früher erinnern:

Muss ich das auffrischen?

Hier liegt die häufigste Verwechslung. Für den Führerschein: § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.

Was im Kurs geübt wird

Ein Tag, praxisnah, mit echtem Üben — kein reiner Vortrag. Die Schwerpunkte:

Zahlt die Berufsgenossenschaft?

Nein. Die Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gilt für betriebliche Ersthelfer — der Führerschein-Kurs ist ein privater Kurs und wird selbst bezahlt.

An einem Tag erledigt

Wir bieten den Kurs regelmäßig an — praxisnah, mit Bescheinigung noch am selben Tag. Termine findet ihr in der Kursübersicht.

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