Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Stand: 19.10.2026
Für jede Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung nötig. Wie umfangreich sie ist, für welche Klassen sie gilt und ob du sie wiederholen musst, ist bundeseinheitlich geregelt — und an einer Stelle anders, als viele erwarten.
Für wen der Kurs Pflicht ist
Wer eine Fahrerlaubnis beantragt, muss die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung nachweisen. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19 FeV).
- Gilt für alle Führerscheinklassen — vom Motorrad bis zum Lkw
- Auch wer den Führerschein erweitert, braucht den Nachweis nur einmal
- Der Kurs steht allen offen, nicht nur Fahrschülern — auch als Auffrischung
9 Unterrichtseinheiten — für alle Klassen gleich
Der Umfang beträgt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, an einem Tag. Wichtig für alle, die sich an früher erinnern:
- Seit 2015 ist der Kurs einheitlich. Die frühere Unterscheidung zwischen dem kleinen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (für Pkw und Motorrad) und dem großen Kurs (für Lkw und Bus) gibt es nicht mehr.
- Ein einziger Kurs deckt heute jede Klasse ab.
- Wer den alten kleinen Kurs gemacht hat und jetzt eine höhere Klasse will, braucht in der Regel den vollständigen Nachweis.
Muss ich das auffrischen?
Hier liegt die häufigste Verwechslung. Für den Führerschein: § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.
- Nicht verwechseln mit dem Betrieb: Betriebliche Ersthelfer müssen alle zwei Jahre zur Fortbildung (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Das betrifft die Ersthelfer-Rolle im Betrieb, nicht den Führerschein.
- Wer sich nach Jahren wieder sicherer fühlen möchte, kann den Kurs freiwillig wiederholen — nötig ist es für die Fahrerlaubnis nicht.
- Im Zweifel, ob eine Behörde einen sehr alten Nachweis akzeptiert, fragt bei eurer Führerscheinstelle nach.
Was im Kurs geübt wird
Ein Tag, praxisnah, mit echtem Üben — kein reiner Vortrag. Die Schwerpunkte:
- Unfallstelle absichern und Eigenschutz
- Notruf 112 richtig absetzen
- Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED
- Wunden, starke Blutungen und Schock versorgen
Nein. Die Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gilt für betriebliche Ersthelfer — der Führerschein-Kurs ist ein privater Kurs und wird selbst bezahlt.
Wir bieten den Kurs regelmäßig an — praxisnah, mit Bescheinigung noch am selben Tag. Termine findet ihr in der Kursübersicht.
