Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Für jede Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung nötig. Wie umfangreich sie ist, für welche Klassen sie gilt und ob du sie wiederholen musst, ist bundeseinheitlich geregelt — und an einer Stelle anders, als viele erwarten.
Für wen der Kurs Pflicht ist
Wer eine Fahrerlaubnis beantragt, muss die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung nachweisen. Rechtsgrundlage ist die <strong>Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19 FeV)</strong>.
9 Unterrichtseinheiten — für alle Klassen gleich
Der Umfang beträgt <strong>9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten</strong>, an einem Tag. Wichtig für alle, die sich an früher erinnern:
Muss ich das auffrischen?
Hier liegt die häufigste Verwechslung. <strong>Für den Führerschein: nein.</strong> Der Nachweis für die Fahrerlaubnis hat keine gesetzliche Verfallsfrist — einmal absolviert, bleibt er für die Fahrerlaubnis gültig.
Was im Kurs geübt wird
Ein Tag, praxisnah, mit echtem Üben — kein reiner Vortrag. Die Schwerpunkte: