DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Erste Hilfe in Kitas und Betreuungseinrichtungen

Für Kindertageseinrichtungen gilt bei der Zahl der Ersthelfer nicht die übliche Prozentregel, sondern eine eigene Vorgabe. Das wird häufig übersehen — und führt dazu, dass Einrichtungen zu wenige Ersthelfer haben.

Die Vorgabe für Kindertageseinrichtungen

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nennt für verschiedene Einrichtungsarten unterschiedliche Mindestzahlen. Kindertageseinrichtungen stehen dort als eigener Fall.

Was „Gruppe“ bedeutet

Hier ist Vorsicht geboten: <strong>Die DGUV Vorschrift definiert den Begriff nicht.</strong> Wie viele Kinder eine Gruppe bilden, ergibt sich aus dem Landesrecht und der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung. Wer eine feste Zahl nennt, rät.

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Warum wir zu euch kommen

<strong>Erfahrungswert:</strong> Eine Einrichtung kann ihr Personal schlecht für einen ganzen Tag zu einem auswärtigen Kursort schicken — die Betreuung muss weiterlaufen. Inhouse an einem Schließtag, an einem Samstag oder gestaffelt lässt sich das meist ohne Ausfall lösen.

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