Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern ausbilden. Grundlage sind die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023.
Kernpunkte
Wichtig ist die Richtung dieser Zahl: Die ASR A2.2 nennt 5 % als Wert, der bei <strong>normaler</strong> Brandgefährdung in der Regel <strong>ausreicht</strong> — nicht als Mindestpflicht, ab der nach oben zu rechnen wäre. Bei erhöhter Gefährdung kann mehr nötig sein, bei geringer genügt unter Umständen weniger.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall die Alarmierung, bekämpfen Entstehungsbrände und helfen bei der Räumung.