DGUV-anerkannt · Kennziffer 8.2018ISO 9001:2015 · Kiwa · Nr. K-0228562/1

Wann braucht ein Betrieb einen Betriebssanitäter?

Bei größeren Betrieben oder besonderen Gefährdungen reichen Ersthelfer nicht aus — dann sind Betriebssanitäter gefordert. Grundlage sind § 27 DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Grundsatz 304-002.

Wann erforderlich

Qualifikation

Betriebssanitäter ergänzen die Ersthelfer und bilden die Brücke zum Rettungsdienst — besonders in Produktion, Bau und auf Veranstaltungen.

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