Wie viele Kurstermine brauchen wir?
Fast alle Betriebe schätzen die Terminzahl zu hoch, weil sie von der falschen Zahl ausgehen. Wer den Zwischenschritt kennt, kommt meist auf deutlich weniger Aufwand als befürchtet.
Der Denkfehler
<strong>Nicht die Belegschaft wird ausgebildet, sondern die Ersthelfer.</strong> Das ist der ganze Unterschied — und er wird ständig übersehen. Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten in der Verwaltung braucht keine 40 geschulten Personen, sondern <strong>zwei</strong>. Das ist ein Termin, kein Projekt.
Die Rechnung in zwei Schritten
Beide Zahlen stehen in einer Vorschrift, die Verknüpfung ist unsere Rechnung — keine eigene Regel.
- <strong>Schritt 1 — wie viele Ersthelfer?</strong> 5 % der anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Kindertageseinrichtungen und Hochschulen haben eigene Vorgaben.
- <strong>Schritt 2 — wie viele passen in einen Kurs?</strong> In der Regel 10 bis 15, höchstens 20 Teilnehmende (DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.1).
- <strong>Ergebnis:</strong> Die Zahl der Termine folgt aus Schritt 1, nicht aus der Beschäftigtenzahl.
Drei Beispiele
Ein Detail, das die Zahl verändert
Maßgeblich sind die <strong>gleichzeitig anwesenden</strong> Versicherten, nicht die Gesamtbelegschaft. In einem Schichtbetrieb mit 300 Beschäftigten, von denen nie mehr als 100 zugleich da sind, wird mit 100 gerechnet — allerdings muss die erforderliche Zahl <strong>in jeder Schicht</strong> erfüllt sein. Das erhöht die Terminzahl eher wieder, weil sich die Ersthelfer über die Schichten verteilen müssen.
Was in der Praxis noch dazukommt
<strong>Erfahrungswerte</strong> aus unseren Inhouse-Kursen — sie stehen in keiner Vorschrift, entscheiden aber über die Planung.