Gibt es eine AED-Pflicht im Betrieb?
„Müssen wir einen Defibrillator haben?“ — die ehrliche Antwort ist für die meisten Betriebe: nein. Eine <strong>allgemeine gesetzliche AED-Pflicht gibt es nicht</strong>. Was es gibt, sind Empfehlungen für bestimmte Situationen — und gute Gründe, trotzdem darüber nachzudenken.
Was der Arbeitsschutz verlangt — und was nicht
Das Arbeitsschutzrecht (u. a. DGUV Vorschrift 1) verlangt, dass wirksame Erste Hilfe sichergestellt ist: ausgebildete Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material und klare Meldewege. Ein <strong>AED wird darin nicht vorgeschrieben</strong>. Es gibt auch keine gesetzliche Schwelle nach dem Muster „ab so-und-so-vielen Beschäftigten braucht ihr ein Gerät“ — solche Zahlen kursieren, stehen aber in keiner Norm.
Wo ein AED empfohlen wird
Die gesetzliche Unfallversicherung und Fachverbände <strong>empfehlen</strong> AEDs dort, wo im Ernstfall jede Minute zählt und der Rettungsdienst länger braucht:
Wie ihr sauber entscheidet
Ob ein AED sinnvoll ist, gehört in die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> — dort wägt ihr Risiko, Betriebsgröße, Lage und die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes ab. Das ist der ehrliche Weg: keine Pflicht behaupten, wo keine ist, aber auch keine Chance verschenken, wo ein Gerät Leben retten kann.
Warum wir das offen sagen
Wir bieten AED-Einweisungen an — und sagen trotzdem klar: eine generelle Pflicht gibt es nicht. Wer ein Gerät anschafft, sollte das aus Überzeugung tun, nicht wegen einer erfundenen Vorschrift. Sinnvoll ist ein AED nur mit <strong>eingewiesenen Menschen</strong> drumherum, denn frühe Defibrillation kann die Überlebenschance deutlich verbessern. Personal Paramedic ist für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung DGUV-ermächtigt (Kennziffer 8.2018).